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FAQ – Kurtaxe in Bayern

Besucht man zum ersten Mal einen Kurort, staunt man nicht schlecht, wenn man aufgefordert wird, eine Kurtaxe zu bezahlen. Seit vielen Jahren dürfen Gemeinden und Kurorte diese Ortstaxen erheben. Alles was Sie dazu wissen müssen, erklärt Ihnen unser Boutique Hotel Atrium München.

Was ist eine Kurtaxe?

Wenn Sie sich zum Urlaub in einer Gemeinde aufhalten, so ist eine Kurtaxe (Ortstaxe) für jeden Aufenthaltstag zu entrichten. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende Gebühr, die speziell an Heilstätten, Erholungsorten und Seebädern gefordert wird. In Großstädten ist sie als Kulturförderabgabe oder City-Tax bekannt und gilt also auch, wenn Sie z.B. ein Hotel in München buchen.

Die Kurtaxe in Bayern dürfen nur staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte erheben. In anderen Bundesländern wie in Sachsen, Hessen oder Baden-Württemberg gelten Ausnahmen.

Wie berechnet sich die Kurtaxe in Bayern?

Die Gebühr berechnet sich aus der Anzahl der Aufenthaltstage, hört aber nach 42 Kalendertagen auf. Die Kurtaxe beträgt in Bayern durchschnittlich 2 Euro pro Tag. Wer nicht zahlt, dem drohen Geldbußen.

Was ist der Verwendungszweck?

Die Einnahmen durch die Ortstaxe werden zu Teilen für folgende Leistungen eingesetzt:

  • kostenlose Nutzung von Bahn und Bussen
  • Sauberhaltung von Stränden und Wegen
  • Kinderbetreuungsangebote
  • Kulturveranstaltungen

Je nach Ferienort erhält man nach der Zahlung der Kurtaxe eine sogenannte Kurkarte, die zur Nutzung kostenloser Angebote berechtigt. Führen Sie auf jeden Fall einen Lichtbildausweis mit der Kurkarte mit, denn dieser ist oftmals notwendig, um die Angebote nutzen zu können.

Wann bezahlt man die Kurtaxe in Bayern?

In der Regel bezahlt man am Anreisetag die Kurtaxe für die gesamte Reisedauer und das bevor Sie beispielsweise in Ihr Hotelzimmer München eintreten dürfen. Sie können nach Absprache auch am Abreisetag die Kurtaxe bezahlen.

Muss die Kurtaxe im Reisepreis eines Hotels angegeben werden?

Die Kurtaxe muss nicht im Reisepreis enthalten sein. Viele Hotels geben sie jedoch in den Buchungsunterlagen an oder weisen darauf hin. Verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht. Ist keine Kurtaxe angegeben, sollten Sie dennoch damit rechnen, diese bezahlen zu müssen.

Kann die Kurtaxe entfallen oder ermäßigt werden?

Die Zahlung der Kurtaxe ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtend.
Wer nicht zahlt, der muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Ermäßigungen und Teilbefreiungen gelten in der Regel für:

  • Menschen mit Schwerbehinderung
  • Träger der Sozialversicherung
  • Verbänden der freien Wohlfahrtspflege
  • Schüler, Studenten und Auszubildende
  • Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende
  • Mütter und Väter im Erziehungsjahr

Für all diese Fälle muss selbstverständlich ein Nachweis vorgelegt werden. Bei den einzelnen Gemeinden erfahren Sie, wie hoch die Ermäßigungen ausfallen und wann die Ortstaxe sogar komplett entfällt.

© Manuel Schönfeld – stock.adobe.com