Unvorhergesehene Ereignisse können immer wieder auftreten und verhindern so eine geplante Geschäftsreise oder einen langersehnten Urlaub. Da muss man neben Fahrt/Flug und Transfer auch das Hotel stornieren. Was Sie dazu wissen müssen, erklärt Ihnen das Boutique Hotel Atrium in München.
Hotel stornieren – mögliche Gründe
… seitens des Reisenden
- Kündigung, Neuer Arbeitsplatz
- Krankheit, Unfall, Todesfall
- Schaden am Eigentum (Brand- oder Wasserschaden am Haus oder an der Wohnung)
… seitens des Hotels
Auch das Hotel selbst kann Buchungen stornieren. Zu den möglichen Gründen zählen:
- Überbuchung
- Schaden am Hotel (z.B. Rohrbruch oder Brandschaden)
- Durch außergewöhnliche äußere Umstände bedingte Hotelschließung
Wenn das Hotel selbst die Buchung storniert, bekommen Sie in der Regel entweder den vollen Betrag zurückerstattet oder einen Gutschein für eine andere Buchung im selben Wert. Auch bei außergewöhnlichen äußeren Umständen wie beispielsweise Pandemien oder Umweltkatastrophen wird der Hotelier von seiner Leistungspflicht und der Kunde von seiner Zahlungspflicht entbunden.
Auch das Hotel muss seiner beschriebenen Leistung nachkommen. Falls Sie als Kunde Mängel bei der Ankunft feststellen oder sich diese im Laufe Ihres Aufenthaltes offenbaren, können Sie das Hotel auch (meist kostenfrei) stornieren.
Die Absage einer Großveranstaltung, welche Grund für die Hotelbuchung ist, berechtigt den Gast jedoch nicht zur kostenfreien Stornierung. Nur wenn diese Veranstaltung als Geschäftsgrundlage für den Beherbergungsvertrag vereinbart wurde, z.B. bei Buchung eines speziellen Event-Packages vom entsprechenden Hotel, kann bei Absage eine kostenlose Stornierung erfolgen.
Wie storniert man eine Hotelbuchung?
Egal, ob Sie ein Hotel in München buchen oder im Ausland – Grundsätzlich ist eine Hotelbuchung ein Vertrag zwischen dem Hotel und Ihnen, dem Sie in der Regel nachkommen müssen. Selbstverständlich haben Sie aber auch die Möglichkeit bei Bedarf aus diesem Vertrag zurückzutreten. Ganz ohne Aufwand und Kosten funktioniert das jedoch nicht.
Stornierungen werden von jeder Unterkunft individuell geregelt. Daher ist es hilfreich, einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres gebuchten Hotels zu werfen. Dort werden sämtliche Bedingungen im Rahmen einer Stornierung meist ausführlich erklärt.
In der Regel kann die Stornierung ohne Angabe von Gründen erfolgen. Gründe und Belege sind aber immer der Reiserücktrittsversicherung, sofern eine abgeschlossen wurde, mitzuteilen. Melden Sie sich beim Hotel und geben Sie alle Daten an und erklären Sie, dass Sie die Reservierung absagen müssen.
Haben Sie direkt beim entsprechenden Hotel reserviert, so müssen Sie auch über jenes Hotel stornieren. Haben Sie die Unterkunft über einen Reiseveranstalter gebucht, ist die Stornierung über diesen abzuwickeln, nach dessen Stornobedingungen.
Hotel stornieren – Geld zurück?
In der Regel fallen Stornogebühren an, wenn Sie Ihre Hotelbuchung absagen. Bei Stornogebühren handelt es sich um eine Entschädigung an das Hotel, um bereits entstandene Kosten Ihrer Buchung abzudecken. Dabei gilt oft, dass Sie am wenigsten zahlen müssen, wenn Sie so früh wie möglich von Ihrer Hotelbuchung zurücktreten. In der Regel sind die Gebühren ein festgelegter Prozentsatz des Reisepreises. Viele Veranstalter arbeiten mit einer Gebührenstaffelung. Das ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Unterkunft geregelt.
Um die bezahlten Reisekosten ohne Verrechnung von Stornogebühren zurückerstattet zu bekommen, benötigt es offizielle Gründe. Dazu zählen beispielsweise Epidemien, Naturkatastrophen oder Reisewarnungen. Teil-Reisewarnungen sind ausgenommen, wenn beispielsweise für den Süden eines Landes eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, sich das gebuchte Hotel jedoch im Norden befindet.
Herrscht eine der genannten Situationen, ist der Reiseveranstalter gesetzlich dazu verpflichtet, keine Stornogebühren zu erheben. Der komplette Reisepreis muss erstattet werden. In einigen Fällen kann jedoch ein Gutschein im selben Wert ausgegeben werden.
Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie als Kunde vor möglichen finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit einer Stornierung, egal ob Flug, Hotel oder Pauschalreise. Die Versicherung erstattet Ihnen den verlorenen Geldbetrag, sofern der Stornogrund von der Versicherung abgedeckt wird und Sie diesen belegen können. Auch das steht in den AGB Ihrer Reiserücktrittsversicherung. Kontaktieren Sie im Zweifel Ihre Versicherung und fragen Sie in welchen Fällen Sie selbst für die Stornogebühr aufkommen müssen und wann die Versicherung greift.
Hotel stornieren – Fazit
Eine Hotelbuchung kann aus den unterschiedlichsten Gründen storniert werden. Die Stornierung wird meist problemlos abgewickelt. Die Frage ist hingegen, ob das kostenlos erfolgt oder eine Stornogebühr zu entrichten ist. Für solche Fälle lohnt es sich, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um in finanzieller Hinsicht auf der sicheren Seite zu sein.
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